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Allgemeine Geschäftsbedingungen der K-Fit GmbH

1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterschriften aller Vertragspartner, auf einem schriftlichen Vertrag zustande.

Durch das vollständige Ausfüllen und Absenden des auf unserer Online-Plattform ,(www.komplett-fit.de) bereitgestellten Antragsformulars gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt erst zustande, wenn das vom Interessenten ausgewählte Studio dieses Angebot durch Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail annimmt.

Widerrufsrecht bei Online-Verträgen

Bei einem online abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag steht Verbrauchern das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Einzelheiten zum Beginn der Widerrufsfrist sowie zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle vom Mitglied bereits geleisteten Zahlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erstattet.

Die vollständige Widerrufsbelehrung ist auf der Homepage des Studios im jeweiligen Online-Vertragsantrag veröffentlicht. Vor dem Absenden des Online-Vertragsantrags bestätigt der Interessent, dass er die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen hat.

Mit der Bestätigungs-E-Mail erhält das Mitglied die Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular. Dieses Formular kann für den Widerruf verwendet werden, seine Verwendung ist jedoch freiwillig.

Soll die Mitgliedschaft oder die Nutzung der Leistungen des Studios bereits während der Widerrufsfrist beginnen, erfolgt dies nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds. Das Mitglied bestätigt in diesem Fall, dass es darüber informiert wurde, dass bei vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften erlöschen kann und bei einem Widerruf vor vollständiger Vertragserfüllung gegebenenfalls Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu leisten ist.

1.2. Leistung und deren Umfang

Das Studio stellt dem Mitglied während der jeweils gültigen Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio (Komplett Fit, Wartenberger Str. 174, 13053 Berlin) bekannt gegeben werden, die in der Mitgliedschaftsvereinbarung vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags zur Verfügung.

Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist ausschließlich Mitgliedern mit einer gültigen Mitgliedschaft oder Personen im Rahmen eines vom Studio genehmigten Probetrainings gestattet.

1.3. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, die nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag abgegolten sind, wie zum Beispiel den Gebrauch der Kletterwand, Getränkeanlage und/oder Solarien, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.

1.4. Jugendliche

Für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages mit Minderjährigen ist die vorherige Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich. Wurde der Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung geschlossen, richtet sich seine Wirksamkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Bei Abschluss einer Mitgliedschaft erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium (z. B. eine Mitgliedskarte oder ein Mitgliedsarmband), das den Zugang zum Studio ermöglicht.

Das Studio ist berechtigt, den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung gebuchter Zusatzleistungen zu verweigern, wenn das Mitglied das Zutrittsmedium nicht mitführt. Dies gilt nicht, wenn sich das Mitglied auf andere geeignete Weise ausweisen kann und eine gültige Mitgliedschaft eindeutig nachgewiesen werden kann.

2.2. Anmelde- und Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums und dessen Bearbeitung wird eine Gebühr von EUR 39,90 erhoben.

2.3. Zutrittsmedium und dessen Umgang

Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sorgfältig aufzubewahren und vor Verlust oder missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Ein Verlust des Zutrittsmediums ist dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

Nach Eingang der Verlustmeldung wird eine gegebenenfalls vorhandene Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums unverzüglich gesperrt.

2.4. Neuausstellung des Zutrittsmediums bei Verlust

Wird aufgrund eines vom Mitglied schuldhaft verursachten Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums eine Neuausstellung erforderlich, fällt hierfür eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,90 € an.

Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio durch die Neuausstellung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das ausgehändigte Zutrittsmedium ausschließlich persönlich zu nutzen und dieses nicht an Dritte weiterzugeben.

Überlässt das Mitglied das Zutrittsmedium vorsätzlich einem Dritten, um diesem den Zutritt zum Studio zu ermöglichen, ist das Studio berechtigt, für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € zu verlangen, dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, insbesondere eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.6. Zutrittsmedium und dessen Möglichkeit zum bargeldlosen Bezahlen

Das Studio ist berechtigt, für Produkte und Leistungen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinaus angeboten werden, ein bargeldloses Bezahlsystem einzuführen.

In diesem Fall können diese Produkte und Zusatzleistungen ausschließlich über das Zutrittsmedium bargeldlos bezahlt werden. Das Studio ist berechtigt, den maximalen Guthabenbetrag, die Höhe einzelner Aufladungen sowie die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten festzulegen.

Während der Laufzeit des Mitgliedschaftsvertrages kann das Mitglied jederzeit die Rücküberweisung des auf dem Zutrittsmedium vorhandenen Guthabens auf sein angegebenes Girokonto verlangen. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder auf eine teilweise Auszahlung des Guthabens besteht nicht.

Ein bei Beendigung des Vertrages noch vorhandenes Guthaben wird auf das Girokonto des Mitglieds zurücküberwiesen, sofern keine offenen Forderungen des Studios aus dem Vertragsverhältnis bestehen. Bestehen solche Forderungen, ist das Studio berechtigt, das Guthaben mit diesen Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verrechnen.

3. Nutzung des Studios

3.1. Hausordnung

Während der Nutzung des Studios gilt die jeweils aktuelle Hausordnung.

Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur Nutzung der Studioeinrichtungen und Trainingsgeräte sowie zum respektvollen Umgang mit anderen Mitgliedern und zur Aufrechterhaltung eines sicheren und geordneten Studiobetriebs.

Das Studiopersonal ist berechtigt, im Einzelfall die erforderlichen Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs, der Sicherheit, der Ordnung oder zur Durchsetzung der Hausordnung erforderlich ist. Das Mitglied ist verpflichtet, diesen Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Schranknutzung

Das Studio stellt dem Mitglied während seines Aufenthalts verschließbare Spinde zur Verfügung.

Die Spinde dürfen ausschließlich für die Dauer des Aufenthalts im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und zu räumen, wenn sie über die Anwesenheitszeit des Mitglieds hinaus belegt werden.

3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen

Soweit das Studio Kundenparkplätze zur Verfügung stellt, dürfen diese ausschließlich während des Aufenthalts des Mitglieds im Studio genutzt werden.

Das Studio ist berechtigt, Parkkarten auszugeben. Diese sind während der Nutzung eines Kundenparkplatzes gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Werden Kundenparkplätze entgegen diesen Bestimmungen genutzt, insbesondere ohne gleichzeitigen Aufenthalt des Mitglieds im Studio oder ohne ordnungsgemäß ausgelegte Parkkarte, ist das Studio berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Parkplatzordnung zu ergreifen. Hierzu kann insbesondere das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs gehören, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Fahrzeughalter bzw. der verantwortliche Nutzer des Fahrzeugs.

4. Pflichten des Mitglieds

4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, einschließlich Kindern, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Studios gestattet.

Das Mitbringen von Tieren in das Studio ist grundsätzlich nicht gestattet.

4.2. Verstoß gegen die Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und die sich aus diesen AGB sowie dem Mitgliedschaftsvertrag ergebenden Verhaltenspflichten zu beachten.

Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz vorheriger Abmahnung gegen diese Pflichten, ist das Studio berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Daten und/oder Angaben

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, insbesondere seines Namens, seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung, dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

Entstehen dem Studio Kosten, weil das Mitglied dieser Mitteilungspflicht schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, hat das Mitglied diese Kosten zu ersetzen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags und vereinbarten Einmalzahlungen

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die vereinbarten Gebühren für die Erstausstellung des Zutrittsmediums, die Verwaltung und die Serviceleistungen entstehen mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages.

Wird mit dem Mitglied eine Einmalzahlung vereinbart, ist der Gesamtbetrag innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss an das Studio zu zahlen.

Ist keine Einmalzahlung vereinbart, kann der Mitgliedsbeitrag in zwölf gleich hohen monatlichen Raten entrichtet werden. Die monatlichen Beiträge sind jeweils im Voraus zum ersten Kalendertag eines Monats fällig.

Die Gebühr für das Zutrittsmedium sowie die Gebühren für die Erstausstellung des Zutrittsmediums, die Verwaltung und die Serviceleistungen sind zusammen mit der ersten Beitragszahlung zu entrichten.

5.2. Rückbuchungen und deren Folgen / Kosten

Erteilt das Mitglied dem Studio ein SEPA-Lastschriftmandat, sind das Mitglied sowie ein gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zum Zeitpunkt der Abbuchung zu sorgen.

Kann eine fällige Lastschrift aus Gründen, die das Mitglied oder der Kontoinhaber zu vertreten hat, nicht eingelöst werden, hat das Mitglied die dem Studio hierdurch tatsächlich entstehenden Kosten, insbesondere Bankrücklastschriftgebühren, zu ersetzen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten. Die Kosten einer erforderlichen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung hat das Mitglied nach den gesetzlichen Bestimmungen zu tragen.

5.4. Gesamtfälligkeit

Wurde die Zahlung des Mitgliedsbeitrags in monatlichen Raten vereinbart und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Studio berechtigt, die bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit noch offenen Mitgliedsbeiträge sowie die vereinbarten Pauschalen sofort fällig zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Dies gilt auch, wenn das Studio den Mitgliedschaftsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt, insbesondere in den in den Ziffern 4.2, 6.4 und 7.2 dieser AGB geregelten Fällen.

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Das Mitglied ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Studios nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann das Mitglied nur ausüben, soweit ihm dieses nach den gesetzlichen Vorschriften zusteht.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1.Vereinbarte Erstlaufzeit

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Erstlaufzeit des Mitgliedschaftsvertrages zwölf Monate.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied bereits vor diesem Zeitpunkt ein vorzeitiges Zutrittsrecht zum Studio eingeräumt wird.

6.2.Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

6.3. Weitere Vertragsverlängerung

Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Mitgliedschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Nach der Verlängerung kann der Mitgliedschaftsvertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.

6.4. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedschaftsvertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich gekündigt werden.

Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Beruht die außerordentliche Kündigung auf einer dauerhaften krankheitsbedingten Sportunfähigkeit, ist diese durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das Vertragsverhältnis endet mit Zugang des entsprechenden Attests beim Studio.

6.5. Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung können das Studio und das Mitglied einvernehmlich vereinbaren, den Mitgliedschaftsvertrag für einen im Voraus festzulegenden Zeitraum ruhen zu lassen. Dies geschieht ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds.

Der Zeitraum der Vertragsruhe wird auf die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht angerechnet. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der vereinbarten Aussetzung.

6.6. Form

Kündigungen sind gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Zur eindeutigen Zuordnung sollen Name und Mitgliedsnummer angegeben werden.

Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Studio maßgeblich.

Kann eine Kündigung aufgrund fehlender oder unzureichender Angaben keinem Mitgliedschaftsverhältnis eindeutig zugeordnet werden, gilt sie erst mit der Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung als zugegangen.

7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

7.1. Verbotene Substanzen

Im Studio ist das Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränke, berauschender Mittel oder sonstiger Suchtmittel nicht gestattet.

Das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist nur zulässig, soweit diese dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Darüber hinaus ist das Mitbringen sowie der Besitz oder die Verwendung von Stoffen oder Präparaten, die zur künstlichen Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit bestimmt sind (z. B. Anabolika), im Studio untersagt, soweit deren Mitführen oder Verwendung nicht auf einer ärztlichen Verordnung für den persönlichen Gebrauch beruht.

Es ist dem Mitglied ferner untersagt, solche Arzneimittel oder leistungssteigernden Mittel im Studio entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte anzubieten, zu überlassen, zu vermitteln oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7.2. Folgen eines Verstoßes

Verstößt das Mitglied vorsätzlich gegen die Regelungen der Ziffer 7.1., insbesondere indem es verbotene Substanzen im Studio konsumiert oder diese Dritten anbietet, überlässt oder in sonstiger Weise zugänglich macht, ist das Studio berechtigt, für den jeweiligen Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe zu Höhe von 100,00 € geltend zu machen. Ein Nachweis eines konkreten Schadens ist hierfür nicht erforderlich.

Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, insbesondere eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Das Studio haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Bargeld, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

Die Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Studios auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. DATENSCHUTZ

9.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich eines Fotos, soweit dies der Identitätsprüfung erforderlich ist), soweit dies für die Durchführung des Mitgliedschaftsvertrages erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt durch das Studio oder durch sorgfältig ausgewählte und weisungsgebundene Dienstleister. Soweit gesetzlich zulässig, können personenbezogene Daten auch zur Aufklärung von Straftaten verarbeitet werden.

Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit und die Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Diese Daten werden für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein anderer rechtlicher Grund für eine längere Speicherung besteht.

Die erfassten Zutrittsdaten können darüber hinaus ausschließlich in anonymisierter Form zur Analyse und Optimierung der Auslastung sowie der Trainingsbedingungen im Studio verwendet werden.

9.2. Videoüberwachung

Das Studio ist berechtigt, unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder einzelne Bereiche des Studios videoüberwachen zu lassen, soweit dies zur Wahrung des Hausrechts, zum Schutz von Personen und Eigentum oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

Eine Videoüberwachung erfolgt ausschließlich in den hierfür zulässigen Bereichen. Der Umstand der Videoüberwachung sowie die verantwortliche Stelle werden durch deutlich sichtbare Hinweisschilder kenntlich gemacht.

Videoaufzeichnungen werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich oder gesetzlich zulässig ist. Anschließend werden die Aufnahmen gelöscht.

Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und das Mitglied hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

Änderungen wesentlicher Vertragspflichten sind ausgeschlossen.

Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Hierauf sowie auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird das Studio das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Widerspricht das Mitglied den Änderungen fristgerecht, gelten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort. Soweit dem Studio ein Festhalten am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar ist, bleibt das Recht zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

10.3. Teilnahme an Streitschlichtung

Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Das Studio ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge mit dem Studio und bilden die Grundlage einer vertrauensvollen und fairen Zusammenarbeit zwischen dem Studio und seinen Mitgliedern.

Stand: Juli 2026